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Gut begleitet durch das Studium

Sie haben Fragen zu Anrechnungen, zum Vorziehen von Lehrveranstaltungen, zu Voraussetzungen und zu Prüfungen? Sie suchen die Lektürelisten für die Fachprüfungen zum Download? Mit einem Klick auf Ihr Thema finden Sie die nötige Unterstützung.

Allgemeines zu Lehrveranstaltungen
Fachdidaktik
Lektürelisten und Studienpläne
Prüfungen
Sprachausbildung
Wahlfächer und Ergänzungsfach
Zweite romanische Sprache
Zwei romanistische Unterrichtsfächer

Allgemeines zu Lehrveranstaltungen

Wer kann Ausnahmegenehmigungen für den gleichzeitigen Besuch von LVen erteilen, von denen eine laut Studienplan Voraussetzung für den Besuch der anderen ist, bzw. wer kann überhaupt die in UNIGRAZonline implementierten Anmeldevoraussetzungen in individuellen Fällen außer Kraft setzen?
Ausnahmegenehmigungen sind bei Studiendekanin Prof. Margit Reitbauer zu beantragen. Wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, dann schicken Sie diese per Email an die Lehrreferentin des Instituts Frau Sandra Steurer. Sie werden nach der Fixplatzzuteilung zur Lehrveranstaltung angemeldet. Es gilt aber zu beachten, dass die Ausnahmegenehmigung KEINEN Fixplatz impliziert!
Beachten Sie zudem, dass die Note der Lehrveranstaltung, die die Voraussetzung der mit Ausnahmegenehmigung besuchten Lehrveranstaltung bildet, vor dem Abschlussdatum der genehmigten Lehrveranstaltung in UNIGRAZonline eingetragen sein muss.

NB: Die Teilnahmegenehmigung impliziert nicht automatisch die Prüfungszulassung, weshalb immer mit einem gewissen Risiko zu rechnen ist, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie die Teilnahmevoraussetzungen zumindest zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllen werden.

Wie funktioniert das Anrechnen von Lehrveranstaltungen aus anderen Studien bzw. aus dem Ausland?
Hierfür gibt es eine genaue Anleitung des Dekanats der Geisteswissenschaftlichen Fakultät.

Können Lehrveranstaltungen von Fachhochschulen oder Pädagogischen Akademien / Hochschulen als Freie Wahlfächer (FWF) anerkannt werden?
Ja, jede LV jeder in- und ausländischen akkreditierten Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Hochschule kann als FWF angerechnet werden.

Wie funktioniert die Anerkennung von Fachprüfungen in der Sprachausbildung?
Eine positiv absolvierte Fachprüfung Sprachausbildung muss in UNIGRAZonline registriert und eingetragen werden. Wenn dies nicht passieren sollte, erinnern Sie bitte den Prüfenden/ die Prüfende, die Registrierung zu veranlassen und die Note in UNIGRAZonline einzutragen.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Vorausbescheid, Learning Agreement bzw. Anerkennungen aus dem Ausland?
In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Vorsitzende bzw. den zuständigen Vorsitzenden der Curriculakommission.

Wo sind die Anträge auf Vorausbescheid/auf Anerkennung bzw. Learning Agreements hinzuschicken?
Die Anträge auf Vorausbescheid schicken Sie bitte als pdf-Dokumente an lehramtsstudien(at)uni-graz.at. Die bzw. der Vorsitzende der Curriculakommission unterschreibt die Anträge dann elektronisch.
Learning Agreements
 sind hingegen auszudrucken und der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden der Curriculakommission zur manuellen Unterschrift vorzulegen.

Vergleichstabelle für die universitäre Leistungsbewertung in Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, Portugal, England, Kanada und Rumänien.

Welche LVen kann ich mir als kulturwissenschaftliche LV aus einem nicht-romanistischen Studium anrechnen lassen?

Ein paar mögliche LVen sind die folgenden:

  • VO Einführung in die Kulturwissenschaft (Institut für Slawistik)
  • VO Foundations of Cultural Theory (Institut für Amerikanistik)
  • VO Cultural Studies Vorlesung (Institut für Amerikanistik)
  • VO British Culture: History and Society (Institut für Anglistik)
  • VO American Culture: History and Society (Institut für Amerikanistik)
  • PS Researching intercultural experience in student exchange in higher education (Anmerkung: Zielgruppe sind Studierende, die als MentorInnen Gaststudierende betreuen, Incoming Gaststudierende und Outgoing Austauschstudierende, die sich auf ihren Auslandssemester vorbereiten)
  • SE Seminar zur Kulturwissenschaft (Institut für Slawistik)*
  • VU/VO Ausgewählte Themen der Kulturwissenschaft (Institut für Slawistik)*
  • PS Analyse slawischer Kulturformen (Institut für Slawistik)*

*Wenn Sie sich für eine dieser LVen interessieren, informieren Sie sich bitte zur Sicherheit vorab bei der Vortragenden bzw. dem Vortragenden darüber, ob die LV auf Deutsch oder in der Zielsprache abgehalten wird, da dies je nach Vortragendem variieren kann.

Zusätzlich zu den oben genannten LVen gibt es natürlich auch noch andere Möglichkeiten. Sie sollten sich aber bei der Auswahl einer anderen LV im Vorhinein bei der bzw. dem Cuko-Vorsitzenden der Romanistik vergewissern, ob die von Ihnen ausgewählte LV passend ist.

Bedenken Sie bei Ihrer Auswahl, sofern es sich bei der ausgewählten LV nicht um eine Vorlesung handelt, in jedem Fall auch Ihre Chancen, einen Fixplatz zu bekommen. Da die LV für Sie kein Pflichtfach darstellt, werden Sie in den meisten Fällen nach jenen Studierenden gereiht, für welche die LV ein Pflichtfach darstellt. 

Welche LVen sind betroffen?

Bachelor Lehramt

  • FRN.004: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Französisch
  • ITN.004: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Italienisch
  • SPN.004: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Spanisch
     
  • FRN.006: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 3: Französisch
  • ITN.006: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 3: Italienisch
  • SPN.006: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 3: Spanisch

Master Lehramt

  • FRS.002: Frz. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 4: Französisch
  • ITS.002: Ital. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 4: Italienisch
  • SPR.002: Span. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 4: Spanisch
  • FRP.001/ITP.001/SPP.001: Thematisches Seminar zur Fachdidaktik 1
  • FRP.002/ITP.002/SPP.002: Thematisches Seminar zur Fachdidaktik 2

Bachelor Romanistik:

  • Einzelne sprachspezifische Proseminare und Seminare

Master Romanistik:

  • Viele Vorlesungen und vereinzelt sprachspezifische Seminare aus Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft

Was passiert, wenn ich in dem Semester, in dem sie angeboten werden, gerade im Ausland bin oder sie aus sonst einem Grund nicht besuchen kann?
Grundsätzlich ist das Studium so zu planen, dass Sie von Anfang an die Häufigkeit des Lehrangebots (im Gesamtjahresangebot auf UGO) berücksichtigen und den LVen Vorrang geben, die weniger oft angeboten werden. Sollte es zu Engpässen kommen, die eine Studienzeitverzögerung bewirken, können Sie sich entsprechend gleichwertige LVen aus dem Ausland anrechnen lassen. In Härtefällen kann der/die Cuko-Vorsitzende eine Ausnahmegenehmigung für den parallelen Besuch von LVen erteilen.

Ist ein Zeugnis der Korrektiven Phonetik aus der SA 1 Voraussetzung für den Besuch der Sprachwissenschaftlichen VU "Phonetik und Phonologie"?
Nein, in keinem der romanistischen Studien.

Ist ein Zeugnis der Korrektiven Phonetik aus der SA 1 Voraussetzung für den Besuch der SA 2?
Nur für die LVen aus dem Bereich Mündliche Kompetenz aus der SA2 (gilt für Lehramt auslaufend, Bachelor Lehramt, sowie Bachelor Romanistik).

Ab wann kann ich Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt vorziehen?

Der Studienplan sieht folgende Regelung vor: Die Studierenden können Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes in den ersten Studienabschnitt vorziehen. Im Einzelnen gelten die jeweiligen Bestimmungen in Abschnitt III (Pädagogische Berufsvorbildung und Schulpraktische Ausbildung) und in Abschnitt IV (Unterrichtsfächer). Konkret heißt das, dass das Vorziehen von Lehrveranstaltungen aus dem zweiten Studienabschnitt problemlos möglich ist, allerdings nur, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Lehrveranstaltung erfüllen. Die Teilnahmevoraussetzungen sind dem jeweils gültigen Curriculum zu entnehmen.

Fachdidaktik

Muss ich die Fachdidaktische Begleitung zu PPS4 (Französisch, Italienisch, Spanisch) parallel zum Praktikum absolvieren?
Nein. Die Fachdidaktische Begleitung zu PPS4 wird zurzeit nur ein Mal pro Studienjahr angeboten und kann – muss aber nicht – parallel zum Praktikum an der Schule absolviert werden.

Können das Thematische Proseminar zur Fachdidaktik 1 und das Thematische Proseminar zur Fachdidaktik 2 parallel absolviert werden?
Ja, die beiden Proseminare können gleichzeitig absolviert werden.
 

Müssen das Thematische Proseminar zur Fachdidaktik 1 und das Thematische Proseminar zur Fachdidaktik 2 sprachenspezifisch absolviert werden?
Nein, es wird jedoch empfohlen, zumindest ein Thematisches Proseminar in der Sprache des Unterrichtsfaches, also sprachenspezifisch, zu absolvieren. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, beide Proseminare sprachenspezifisch oder auch sprachenübergreifend zu absolvieren.

Lektürelisten und Studienpläne

Literaturwissenschaft Bachelor (17 W)

  • Französisch
  • Italienisch
  • Spanisch

Literaturwissenschaft Romanistik (Master 17W)

  • Französisch
  • Italienisch
  • Spanisch

Lektürelisten Sprachwissenschaft Bachelor (17 W)

  • Französisch
  • Italienisch
  • Spanisch

Lektüreliste Sprachwissenschaft Romanistik (Master 17W)

  • Französisch, Italienisch, Spanisch

Wo finde ich die derzeit gültigen Studienpläne und studienrechtlichen Bestimmungen?

Untenstehend finden Sie alle aktuelle Studienpläne. Informationen zu den studienrechtlichen Bestimmungen finden Sie im hinterlegten Link. Konsultieren Sie auch den von der ÖH herausgegebenen Studienleitfaden; rechtlich verbindlich sind jedoch die verlautbarten Studienpläne.

___________________________________

Bachelor Romanistik (17W)

  • Französisch: Studienplan Französisch, Musterstudienplan, Studieninfokarte
  • Italienisch: Studienplan Italienisch, Musterstudienplan, Studieninfokarte
  • Spanisch: Studienplan Spanisch, Musterstudienplan, Studieninfokarte

___________________________________

Master Romanistik (25W)

  • Studienplan
  • Hilfreich

 

Master Romanistik (17W)

  • Studienplan
  • Schema

______________________________________

Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (21W)

  • Studienplan
  • 21W Äquivalenzliste Diplom/Bachelor
  • Studieninfokarte

Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (19W)

  • Studienplan
  • Französisch: Musterstudienplan
  • Italienisch. Musterstudienplan
  • Spanisch: Musterstudienplan

______________________________________

Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (21W)

  • Studienplan (bei den Romanistischen Fächern wurde keine Änderung zur Version 19W durchgeführt)
  • 21W Äquivalenzliste

Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung (19W)

  • Studienplan
  • Französisch: Musterstudienablauf
  • Italienisch: Musterstudienablauf
  • Spanisch: Musterstudienablauf

 

______________________________________

Auslaufende Studienpläne

Über diesen Link kommen Sie auf UGO zu den auslaufenden Studien der Universität Graz inkl. Auslaufdatum.

(Hinweis: Um zu den Studienplänen zu gelangen, müssen Sie auf die gewünschte Studienrichtung und anschließend rechts oben auf "Original-Studienplan" klicken)

Prüfungen

Wie oft kann ich zu einer Prüfung antreten?

  • Grundsätzlich können negativ beurteilte Prüfungen und Lehrveranstaltungen dreimal wiederholt werden (insgesamt vier Antritte).
  • Prüfungen und Lehrveranstaltungen der StEOP dürfen nur zweimal wiederholt werden (insgesamt drei Antritte).
  • Wenn Sie eine Lehrveranstaltung, die ausschließlich als Teil einer StEOP angeboten wird, als Freies Wahlfach absolvieren möchten, haben Sie zwei Wiederholungen (drei Antritte) (§ 16 Abs 5 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).
  • Studierende in NAWI-Graz-Studien (Chemie, Erdwissenschaften und Molekularbiologie) haben das Recht, Prüfungen und Lehrveranstaltungen viermal zu wiederholen (insgesamt fünf Antritte).


Wie gehe ich vor, wenn ich mich über UNIGRAZonline nicht mehr zur Wiederholung einer LV mit immanentem Prüfungscharakter anmelden kann bzw. einer kommissionellen Prüfung unterziehen muss, die ab der dritten Wiederholung Pflicht ist?

In beiden Fällen ist eine Anmeldung über das Dekanat erforderlich, und zwar unter Vorlage des ausgefüllten Anmeldeformulars der GEWI-Homepage. Im Fall der neuerlichen Teilnahme ist dabei der "Antrag auf Beurteilung in einem Prüfungsakt mit "nein" anzukreuzen, im Fall einer kommissionellen Prüfung mit "ja".

Den Prüfungssenat kann der/die Studierende vorschlagen. Der gesamte Prüfungssenat muss die Leistungen der Studierenden bzw. des Studierenden beurteilen. Beim letztmöglichen Antritt übernimmt jedenfalls die Studiendekanin bzw. der Studiendekan den Vorsitz des Prüfungssenates.

Warum kann ich mich in UNIGRAZonline im Bachelor Studium zwar für den Besuch einer VO anmelden, werde aber vom System nicht zur Prüfung zugelassen?

Weil die meisten Vorlesungen dem Masterstudium zugeordnet sind und Prüfungen über LVen aus dem Masterstudium erst dann abgelegt werden dürfen, wenn Sie 90% des Bachelorstudiums absolviert haben. Ausnahmen sind "Einführung in die diachrone und synchrone romanische Sprachwissenschaft", "Die Literaturen der Romania im historisch-kulturellen Kontext" und "Geschichte der Sprache".

Sie können also die VO bereits interessehalber besuchen, die Prüfung aber unter Umständen erst später ablegen. Diese finden am Ende des laufenden sowie in den dem Abhaltungssemester folgenden zwei Semestern statt.

Sprachausbildung

Kann ich die LVen aus der SA 1 auch getrennt besuchen?

Das ist zwar theoretisch möglich, aber aus inhaltlich-didaktischen Gründen nicht sinnvoll.

  • Besuchen Sie nach Möglichkeit zumindest die 4 Stunden aus Rezeptive Kompetenz und Produktive Kompetenz gemeinsam, weil diese eine inhaltliche Einheit bilden.
  • Besuchen Sie nach Möglichkeit auch die jeweils zusammengehörigen Gruppen (A bzw. B), weil nur dann eine kontinuierliche Progression gewährleistet ist.

Wenn sich in Ihrem Stundenplan zu viele Überschneidungen finden, können Sie eventuell die Korrektive Phonetik im darauf folgenden Semester besuchen; beachten Sie aber dabei, dass diese LVen auf Grund der wenigen vorhandenen Sprachlaborplätze immer sehr stark ausgebucht sind. Beachten Sie auch, dass die Korrektive Phonetik Voraussetzung für den Besuch der LVen aus Mündliche Kompetenz der SA 2 ist.

Kann ich die LVen aus der SA2 auch getrennt besuchen?

Werden die Kurse der SA2 von dem/der gleichen Vortragenden abgehalten, kann es sein, dass beide Kurse bei dem/der gleichen Vortragenden besucht werden müssen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei dem/der jeweiligen Vortragenden.

Im Lehramt Master kann ich zwischen den Kursen "Sprachausbildung und Sprachlehre: thematischer Schwerpunkt" und "Rezeption und Produktion wissenschaftlicher Texte" der SA5 und dem Kurs "Interkulturelle Kommunikation" wählen. Was soll ich absolvieren?

Es wird dringend empfohlen, sowohl die Sprachausbildungskurse als auch "Interkulturelle Kommunikation" zu besuchen und das eine als Pflicht-, das andere als Wahlfach anrechnen zu lassen.

Wahlfächer und Ergänzungsfach

Welche Lehrveranstaltungen kann ich mir als Freie Wahlfächer anrechnen lassen?

Freie Wahlfächer können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 18 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich für den Besuch von Lehrveranstaltungen an anderen Universitäten als Ihrer Stammuniversität, zuerst an der jeweiligen Universität oder Hochschule als Mitbelegerin bzw. Mitbeleger melden müssen. Wie die Meldung als Mitbelegerin bzw. Mitbeleger funktioniert, ist von Universität zu Universität unterschiedlich. Für weitere Informationen besuchen Sie daher am besten die Homepage der jeweiligen Universität.
Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 18 Abs. 5 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen:

  • Universitätsweiter Teil des Basismoduls
  • Lehrveranstaltungen und Module aus dem Studium, aus dem das zweite Studienfach im Umfang von 24 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert wurde
  • Sprachpropädeutika (z.B. bei Treffpunkt Sprachen)
  • Nachbar- und Grundlagendisziplinen (Geistes- und Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Psychologie etc.)
  • Interdisziplinäre Studienangebote (z.B. Interdisziplinäre Geschlechterstudien, Jüdische Studien, Lehrveranstaltungen des Zentrums für Amerikastudien, des Zentrums für Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften)

Es wird empfohlen, Module (und nicht einzelne Lehrveranstaltungen) als freie Wahlfächer zu wählen.
 

Kann ich freie Wahlfächer auf meine zwei Unterrichtsfächer bzw. auf zwei Abschnitte aufteilen?

Grundsätzlich ist dies leider nicht möglich, da die ECTS der Freien Wahlfächer pro Unterrichtsfach und pro Abschnitt getrennt zu rechnen sind. Die ECTS für die Freien Wahlfächer dürfen in jedem Studienfach nicht unterschritten werden, eine Überschreitung stellt aber kein Problem dar. Wenn Sie sich eine sehr große Lehrveranstaltung (z.B. 10 ECTS) anrechnen lassen wollen, können Sie bei der Koordinationsstelle für Lehramtsstudien anfragen, ob eine Ausnahme möglich ist. Im Notfall entscheidet der/die jeweilige Cuko-Vorsitzende des Unterrichtsfaches.

Da es in den unterschiedlichen Fächern geringe Unterschiede zwischen den zu absolvierenden ECTS für Freie Wahlfächer geben kann, sollten Sie sich außerdem vergewissern, wie viele ECTS pro Abschnitt in jedem Ihrer beiden Fächer zu absolvieren sind. Informationen hierzu finden Sie im jeweiligen Studienplan und Protokollblatt.

Was ist mit gebundenem Wahlfach bzw. Ergänzungsfach gemeint?

Außer den fachspezifischen Pflichtfächern im Bachelorstudium sind aus einem zweiten Studienfach oder einem Ergänzungsfach 24 ECTS Anrechnungspunkte zu absolvieren. Während die gebundenen Wahlfächer an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät verankert sind,  sind die Ergänzungsfächer an anderen Fakultäten verankert.
 

Welche Fächer kann ich mir als gebundene Wahlfächer (Zweites Studienfach) anrechnen lassen?

Außer den fachspezifischen Pflichtfächern sind aus einem der folgenden Bachelorstudien 24 ECTS Anrechnungspunkte gebundene Wahlfächer zu absolvieren (zweites Studienfach):

  • Alte Geschichte und Altertumskunde
  • Anglistik/Amerikanistik
  • Archäologie (klassische und provinzialrömische Archäologie)
  • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
  • Europäische Ethnologie
  • Germanistik
  • Geschichte
  • Griechisch
  • Kunstgeschichte
  • Latein
  • Philosophie
  • Romanistik (Französisch)
  • Romanistik (Spanisch)
  • Russisch
  • Slowenisch
  • Sprachwissenschaft

Die 24 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem gebundenen Wahlfach setzen sich aus dem fachspezifischen Teil des Basismoduls aus dem zweiten Studienfach (9 ECTS-Anrechnungspunkte) und den weiteren Modulen des zweiten Studienfachs (15 ECTS-Anrechnungspunkte) zusammen.
 

Welche Fächer kann ich mir als Ergänzungsfächer anrechnen lassen?

Im Rahmen der gebundenen Wahlfächer können aus einem der folgenden anderen Studien als Ergänzungsfach gewählt werden:

  • Betriebswirtschaft
  • Biologie
  • Economics (ehemals Volkswirtschaftslehre)
  • Geographie
  • Informationsmodellierung (in den Geisteswissenschaften)
  • Mathematik
  • Musikologie
  • Portugiesisch
  • Rechtswissenschaften
  • Soziologie
  • Theologie

Ergänzungsfächer, die in anderen Curricula definiert sind und von den Studierenden zur Gänze absolviert wurden, können im Einzelfall für die gebundenen Wahlfächer anerkannt werden.

Genauere Informationen zu den Ergänzungsfachmodulen finden Sie im jeweiligen Studienplan.

Wenn ich zwei Studien betreibe, können dann die LVen des einen Studiums als Freie Wahlfächer für das andere Studium angerechnet werden?

Ja, wenn Sie zwei Studien parallel oder nacheinander absolvieren, können die Lehrveranstaltungen des einen Studiums für das zweite Studium verwendet werden.

Zweite romanische Sprache

Für den Besuch der SA 1 (Sprachausbildungsstufe 1) in der gewählten zweiten romanischen Sprache benötigen Studierende eines Bachelorstudiums Romanistik Vorkenntnisse entsprechend dem GERS-Niveau A2. Es gelten somit idente Vorraussetzungen wie bei der ersten romanischen Sprache. Für Infos zum Einstufungstest bitte klicken.

Wenn ich Portugiesisch als "Zweite romanische Sprache" studiere, genügt dann der Grundkurs oder muss ich die SA1 machen?

Wie in den anderen romanischen Sprachen, müssen Sie die SA 1 absolvieren. Voraussetzung ist der Grundkurs Portugiesisch (allerdings nur 1 Semester, Freies Wahlfach, 9 ECTS).

Zwei romanistische Unterrichtsfächer

Trifft es zu, dass ich beim Studium zweier romanistischer Studienfächer bestimmte Lehrveranstaltungen nur einmal besuchen muss und die 2. LV durch eine andere ersetzen kann?

Lehramtsstudierende mit zwei romanistischen Unterrichtsfächern brauchen folgende Lehrveranstaltungen nur einmal zu besuchen und können die Lehrveranstaltung im zweiten Unterrichtsfach durch ein freies Wahlfach ersetzen:

  • Einführung in die diachrone und synchrone romanische Sprachwissenschaft
  • Die Literaturen der Romania im historisch-kulturellen Kontext
  • Interkulturelle Kommunikation
  • Einführung in die Fremdsprachendidaktik *
  • Seminar zur Vorbereitung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten

* Institute-übergreifende Besuchsdurchlässigkeit: Die VO/VU wird sprachenübergreifend an den Instituten Anglistik, Romanistik und Slawistik angeboten; Falls die VO/VU am Institut für Romanistik nicht angeboten wird, ist sie aus dem Curriculum der Unterrichtsfächer BKS/R/Slo oder Englisch oder aus dem Lehrangebot des Instituts für Sprachwissenschaft zu belegen.

Auch Lehramtsstudierende zweier Sprachenfächer brauchen diese Lehrveranstaltung nur einmal (an einem der genannten Institute) absolvieren und können in diesem Fall die VO/VU ihres zweiten Sprachenfaches durch ein Freies Wahlfach ersetzen.

Für das Freie Wahlfach wird empfohlen, eine LV aus der Fachdidaktik zu wählen. Wichtig ist, dass die ECTS-Anrechnungspunkte der angerechneten LVen und der anzurechnenden LVen einander entsprechen.

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