Sie haben die schriftliche Reifeprüfung in Französisch, Italienisch oder Spanisch erfolgreich absolviert?
Wenn Sie in Französisch, Italienisch oder Spanisch die schriftliche Reifeprüfung innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich absolviert haben, müssen Sie den Einstufungstest nicht ablegen. Sie werden automatisch in die SA1 aufgenommen. Schicken Sie in diesem Fall bitte Ihr Maturazeugnis an die für Ihre gewählte Sprache zuständige Person in der Sprachausbildung („Sprachausbildungskoordinator:in“). Wichtig: Sie müssen das Originalzeugnis in der ersten Lehrveranstaltungseinheit zusätzlich vor Ort vorzeigen.
Sie haben die schriftliche Reifeprüfung in Französisch, Italienisch oder Spanisch gar nicht, nicht erfolgreich oder nicht in den letzten zwei Jahren absolviert oder Sie verfügen über ein geringes Sprachniveau?
Wenn Sie die schriftliche Reifeprüfung nicht für Französisch, Italienisch oder Spanisch absolviert haben oder Ihre Reifeprüfung länger als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie den Einstufungstest für Französisch, Italienisch oder Spanisch ablegen.
Falls Sie wissen, dass Sie über geringe Kenntnisse in der Zielsprache verfügen, die niedriger als das Niveau A2 nach dem GERS sind, dann ist es nicht sinnvoll, am Einstufungstest teilzunehmen. In diesem Fall besuchen Sie einen vorbereitenden Sprachkurs für Romanistik bei Treffpunkt Sprachen. Nähere Informationen zu diesen Sprachkursen erhalten Sie hier.