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Spezialfragen bei Auslandsaufenthalten

Vor, während und nach einem Aufenthalt im Ausland können sich spezielle Fragen ergeben. Wir haben wichtige Fragen gesammelt und beantwortet.

Anrechnungen

Wie funktioniert das Anrechnen von Lehrveranstaltungen aus anderen Studien bzw. aus dem Ausland?

Hierfür gibt es eine genaue Anleitung des Dekanats der Geisteswissenschaftlichen Fakultät.

Können Lehrveranstaltungen von Fachhochschulen oder Pädagogischen Akademien / Hochschulen als Freie Wahlfächer (FWF) anerkannt werden?

Ja, jede LV jeder in- und ausländischen akkreditierten Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Hochschule kann als FWF angerechnet werden.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Vorausbescheid, Learning Agreement bzw. Anerkennungen aus dem Ausland?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Vorsitzende bzw. den zuständigen Vorsitzenden der Curriculakommission.

Wo sind die Anträge auf Vorausbescheid/auf Anerkennung bzw. Learning Agreements hinzuschicken?

Die Anträge auf Vorausbescheid schicken Sie bitte als pdf-Dokumente an lehramtsstudien(at)uni-graz.at. Die bzw. der Vorsitzende der Curriculakommission unterschreibt die Anträge dann elektronisch.

Learning Agreements sind hingegen auszudrucken und der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden der Curriculakommission zur manuellen Unterschrift vorzulegen.

Vergleichstabelle für die universitäre Leistungsbewertung in Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, Portugal, England, Kanada und Rumänien.

Hier finden Sie eine Vergleichstabelle.

Ich habe als Sprachassistent:in in Frankreich/Italien/Spanien gearbeitet. Kann ich mir diese Unterrichtserfahrung für das Praktikum 2 aus dem dazugehörigen Unterrichtsfach anrechnen lassen?

Studierende können sich eine Sprachassistenz für das Praktikum 2 anrechnen lassen, wenn sich diese vom Umfang und Inhalt her mit dem Praktikum 2 deckt und wenn sie im Ausland das jeweilige Unterrichtsfach unterrichtet haben. Wenn im Ausland Deutsch unterrichtet wurde, kann möglicherweise zumindest die Hälfte des Praktikums 2 angerechnet werden. Die zweite Hälfte muss an einer Schule im jeweiligen Unterrichtsfach absolviert werden.

Für die Anrechnungen in diesem Fall ist das Institut für Pädagogische Professionalisierung zuständig. Im Fall von Fragen wenden Sie sich bitte direkt an dieses.

 

Ist es möglich, die LV Frz. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Französisch/Ital. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Italienisch/Span. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Spanisch während meines Auslandssemesters zu absolvieren?

Grundsätzlich ist dies leider nicht möglich, da es sich um eine praktikumsbegleitende Lehrveranstaltung handelt. Die Inhalte, die behandelt werden, beziehen sich außerdem auf das österreichische Schulsystem, weshalb es kaum möglich ist, eine äquivalente LV an einer Gastuniversität im Ausland zu finden. 

Einstufungstest

Der Einstufungstest kann ausschließlich durch folgende Sprachkurse/Diplome ersetzt werden:

  • Diplom Französisch: DELF (ab Niveau A2, nicht älter als zwei Jahre) (Bitte senden Sie das Zertifikat via E-Mail an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator der Sprache Französisch.)
  • Diplome Italienisch: CELI (Università di Perugia) CILS (Università di Siena) ROMA 3 (Università La Sapienza di Roma 3) PLIDA (Dante Alighieri e Università La Sapienza di Roma) jeweils ab Niveau A2, nicht älter als zwei Jahre (Bitte senden Sie das Zertifikat via E-Mail an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator der Sprache Italienisch.)
  • Diplom Spanisch: DELE (ab Niveau A2, nicht älter als zwei Jahre) (Bitte senden Sie das Zertifikat via E-Mail an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator der Sprache Spanisch.)

Als ERASMUS-Student:in haben Sie das Recht, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Es empfiehlt sich jedoch, dass diese Ihren Kenntnissen und Fertigkeiten entsprechen. Wenden Sie sich an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator für die Sprachausbildung zu einem beratenden Gespräch.

Lehrveranstaltungsplanung

Grundsätzlich ist das Studium so zu planen, dass Sie von Anfang an die Häufigkeit des Lehrangebots berücksichtigen und den LVen Vorrang geben, die weniger oft angeboten werden. Sollte es zu Engpässen kommen, die eine Studienzeitverzögerung bewirken, können Sie sich entsprechend gleichwertige LVen aus dem Ausland anrechnen lassen. In Härtefällen kann der/die Cuko-Vorsitzende eine Ausnahmegenehmigung für den parallelen Besuch von LVen erteilen.

ACHTUNG: Beachten Sie bei Ihrer Studienplanung im Herbst bitte grundsätzlich immer das Gesamtjahresangebot auf UGO!

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