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FAQ

Studienpläne

Wo finde ich die derzeit gültigen Studienpläne und studienrechtlichen Bestimmungen?

Die Studienpläne finden Sie hier. Die studienrechtlichen Bestimmungen finden Sie hier. Bitte immer dort zuerst nachlesen, bevor Sie Fragen per Mail stellen oder in die Sprechstunden kommen! Konsultieren Sie auch den von der ÖH herausgegebenen Studienleitfaden; rechtlich verbindlich sind jedoch die verlautbarten Studienpläne

Studienberatung

An wen wende ich mich bezüglich einer Studienberatung zum Bachelorstudium Lehramt?

Französisch Verena Richter nach Vereinbarung per E-Mail
Italienisch Stefano Quaglia Di, 15.30-16.30 Uhr (E-Mail Voranmeldung)
Spanisch Stefan Schneider Do, 11:30-12.30 Uhr (E-Mail Voranmeldung)

An wen wende ich mich bezüglich einer Studienberatung zum Bachelor Romanistik?

Katharina Gerhalter (E-Mail Voranmeldung)    

An wen wende ich mich bezüglich einer Studienberatung zum Master?

Astrid Poier-Bernhard (E-Mail Voranmeldung)

An wen wende ich mich bezüglich einer Studienberatung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung?

Elke Höfler (E-Mail Voranmeldung)

Wer kann mir bei meinen Fragen zu einzelnen Fachbereichen/Sprachen am kompetentesten Auskunft erteilen?

Fragen Sie zuerst bei der zuständigen Koordinatorin bzw. dem zuständigen Koordinator für den jeweiligen Fachbereich nach; diese Personen haben am meisten Erfahrung mit Theorie und Praxis des Studiums. Es sind dies mit derzeit:

Die Sprechstunden entnehmen Sie bitte den Visitenkarten auf UniGrazOnline (UGO)!
Auch die Studienvertretung Romanistik kann Sie von Studierendenseite kompetent beraten: http://romanistik.oehunigraz.at

Erst wenn Spezialfragen auftauchen, sollten Sie den / die CuKo-Vorsitzende konsultieren; es ist dies derzeit Simona Bartoli-Kucher

Einstufungstest

Sie haben die schriftliche Reifeprüfung in Französisch, Italienisch oder Spanisch erfolgreich absolviert?

Wenn Sie in Französisch, Italienisch oder Spanisch die schriftliche Reifeprüfung innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich absolviert haben, müssen Sie den Einstufungstest nicht ablegen. Sie werden automatisch in die SA1 aufgenommen. Schicken Sie in diesem Fall bitte Ihr Maturazeugnis an die für Ihre gewählte Sprache zuständige Person in der Sprachausbildung („Sprachausbildungskoordinator:in“). Wichtig: Sie müssen das Originalzeugnis in der ersten Lehrveranstaltungseinheit zusätzlich vor Ort vorzeigen.

Sie haben die schriftliche Reifeprüfung in Französisch, Italienisch oder Spanisch gar nicht, nicht erfolgreich oder nicht in den letzten zwei Jahren absolviert oder Sie verfügen über ein geringes Sprachniveau?

Wenn Sie die schriftliche Reifeprüfung nicht für Französisch, Italienisch oder Spanisch absolviert haben oder Ihre Reifeprüfung länger als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie den Einstufungstest für Französisch, Italienisch oder Spanisch ablegen.

Falls Sie wissen, dass Sie über geringe Kenntnisse in der Zielsprache verfügen, die niedriger als das Niveau A2 nach dem GERS sind, dann ist es nicht sinnvoll, am Einstufungstest teilzunehmen. In diesem Fall besuchen Sie einen vorbereitenden Sprachkurs für Romanistik bei Treffpunkt Sprachen. Nähere Informationen zu diesen Sprachkursen erhalten Sie hier.

Weitere Informationen: http://treffpunktsprachen.uni-graz.at/ (Johann-Fux-Gasse, 30/1. Stock)
Für Italienisch werden alternativ auch Sprachkurse an der Dante Alighieri empfohlen.

Wo findet der Einstufungstest statt?
Karl-Franzens-Universität Graz, Universitätszentrum Wall, 3. Stock, Seminarräume (siehe Anmeldebestätigung)

Wie lange dauert die Prüfung?
1 - 1 ½ Stunden  

Ist der Einstufungstest schriftlich oder mündlich?
Der Einstufungstest besteht aus einer schriftlichen Prüfung

Was sind die Anforderungen für den Einstufungstest?
Eine genaue Beschreibung der Anforderungen finden Sie hier:
Anforderungen Italienisch
Anforderungen Französisch
Anforderungen Spanisch

Ich bin am Tag des Einstufungstests beschäftigt/ habe den Termin für den Einstufungstest verpasst. Kann ich den Test nachholen?
Der Termin ist so gewählt, dass Sie sich noch zu den jeweiligen Kursen der SA1 bzw. Treffpunkt Sprachen anmelden können. Daher gibt es keine späteren Ersatztermine. In Ausnahmefällen wie etwa Krankheit wenden Sie sich mit einer Arztbestätigung oder einer Bestätigung der Studien- und Prüfungsabteilung an die Koordinatorin bzw. dem Koordinator für die Sprachausbildung Französisch/Italienisch/Spanisch. Diese bzw. dieser kann über eine Ausnahmeregelung entscheiden, eine Garantie für einen Platz in den gewünschten Kursen gibt es jedoch nicht.

Gültigkeit des Einstufungstests
Der Einstufungstest ist maximal 2 Semester nach Absolvierung gültig, sollten Sie nicht sofort mit den Kursen beginnen, wenden Sie sich vor Beginn des Semesters bitte an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator.

Welche vorbereitenden Sprachkurse/Diplome ersetzen den Einstufungstest?
Der Einstufungstest kann ausschließlich durch folgende Sprachkurse/Diplome ersetzt werden:

  • Diplom Französisch: DELF (ab Niveau A2, nicht älter als zwei Jahre) (Bitte senden Sie das Zertifikat via E-Mail an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator der Sprache Französisch.)
  • Diplome Italienisch: CELI (Università di Perugia) CILS (Università di Siena) ROMA 3 (Università La Sapienza di Roma 3) PLIDA (Dante Alighieri e Università La Sapienza di Roma) jeweils ab Niveau A2, nicht älter als zwei Jahre (Bitte senden Sie das Zertifikat via E-Mail an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator der Sprache Italienisch.)
  • Diplom Spanisch: DELE (ab Niveau B1, nicht älter als zwei Jahre) (Bitte senden Sie das Zertifikat via E-Mail an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator der Sprache Spanisch.)

Ich habe an Sprachkursen für Italienisch/Spanisch/Französisch bei Treffpunkt Sprachen teilgenommen. Muss ich den Einstufungstest absolvieren?
Ja. Die Kurse am Treffpunkt Sprachen können den Einstufungstest nicht ersetzen. 

Ich habe Französisch/Italienisch/Spanisch in meiner Schule gelernt (zwei, vier, sechs etc. Jahre). Muss ich am Test teilnehmen?
Für alle Studienanfänger:innen, die mit einer entsprechenden Maturanote ein B1-Niveau (schriftlich) für ihr gewähltes Studienfach (Französisch, Italienisch, Spanisch) nicht älter als zwei Jahre nachweisen können, entfällt die Verpflichtung zum Test - sie werden automatisch in SA1 aufgenommen. Schicken Sie bitte Ihr Maturazeugnis (Niveau B1, schriftlich) an die zuständige Sprachausbildungs-Koordinatorin bzw. den zuständigen Sprachausbildungs-Koordinator. Alle ohne entsprechenden Nachweis müssen freilich den Test absolvieren. Alle Zeugnisse müssen im Original während der ersten Unterrichtsstunde vorgezeigt werden.

Ich bin ERASMUS-Student aus einem anderen EU-Staat. Muss ich den Einstufungstest machen?
Als ERASMUS-Student haben Sie das Recht, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Es empfiehlt sich jedoch, dass diese Ihren Kenntnissen und Fertigkeiten entsprechen. Wenden Sie sich an die zuständige Koordinatorin bzw. den zuständigen Koordinator für die Sprachausbildung zu einem beratenden Gespräch.

Ich bin Französisch/Italienisch/Spanisch muttersprachig. Muss ich den Einstufungstest absolvieren?
Bitte wenden Sie sich an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der für Sie zuständigen Curricula-Kommission, um über die Möglichkeit der Anrechnung von Lehrveranstaltungen zu sprechen.

Ich komme vom Institut für Translationswissenschaft und ich habe dort Französisch/Italienisch/Spanisch studiert. Brauche ich den Test?

  • a. Falls Sie die Kommissionelle Gesamtprüfung am Ende des 1. Studienjahres nicht geschafft haben, müssen Sie an dem Einstufungstest teilnehmen.
  • b. Falls Sie die Kommissionelle Gesamtprüfung am Ende des 1. Studienjahres geschafft haben, brauchen Sie keinen Test. In diesem Fall schicken Sie die Zeugnisse an die zuständige Sprachausbildungs-Koordinatorin bzw. den zuständigen Sprachausbildungs-Koordinator.

Ich komme von einer anderen Universität, wo ich Französisch/Italienisch/Spanisch studiert habe. Muss ich den Test machen?
Bitte wenden Sie sich für die Anrechnung von Lehrveranstaltungen an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden der Curricula-Kommission.

Ich habe bereits Kurse der SA1 besucht, jedoch nicht bestanden. Muss ich den Einstufungstest noch einmal machen?
Nein. Sie haben das Recht, den betreffenden Kurs zu wiederholen. Bitte setzen Sie sich mit der betreffenden Lehrveranstaltungsleiterin bzw. dem betreffenden Lehrveranstaltungsleiter in Verbindung und schicken Sie diesen, wenn nötig, das negative Zeugnis.

Wann erfährt man das Testergebnis?
Im Normalfall erfahren Sie das Ergebnis jedoch noch am selben Tag.

Wie viele freie Studienplätze und Bewerberinnen bzw. Bewerber gibt es pro Jahr?
Es gibt keine Beschränkung, was die Anzahl der freien Studienplätze betrifft. Der Einstufungstest dient lediglich dazu, sicherzustellen, dass Studierende die Zielsprache mindestens auf Niveau A2 beherrschen. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (Kurse, Proseminare etc.) gibt es jedoch Höchstteilnahmezahlen, um die Qualität der Lehre zu sichern. Genauere Infos hierzu finden Sie im jeweiligen Studienplan. 

Kann ich, wenn ich den Einstufungstest nicht gemacht/nicht bestanden habe, trotzdem einige Kurse belegen?
Sie können auch ohne den bestandenen Einstufungstest beginnen, Romanistik zu studieren. In der Sprachausbildung können Sie jedoch nicht direkt in die Sprachausbildungsstufe 1 einsteigen, sondern müssen zunächst Niveau A2 erreichen (z.B. durch die vorbereitenden Sprachkurse am Treffpunkt Sprachen).

Muss ich das Testergebnis abwarten bis ich inskribieren kann?
Nein. Sie können schon vorher Französisch/Italienisch/Spanisch inskribieren. Es ist wichtig, sich auf UniOnline zu den gewünschten Kursen der SA 1 anzumelden. Das System setzt Sie dann auf die Warteliste. Einen Fixplatz in der Sprachausbildung bekommen Sie jedoch erst nach dem positiven Testergebnis.

Wann findet der nächste Einstufungstest statt?
Der Einstufungstest findet jedes Semester statt, jeweils vor Beginn des Semesters. Den genauen Termin finden Sie vor Ende des vorangegangenen Semesters auf der Homepage des Instituts für Romanistik.

Wie und bis wann melde ich mich zu den Kursen bei Treffpunkt Sprachen an?
Für Fragen bezüglich Treffpunkt Sprachen, wenden Sie sich bitte direkt an http://treffpunktsprachen.uni-graz.at/, Johann-Fux-Gasse, 30/1. Stock)
Italienisch: Falls Sie einen Kurs bei der Dante Alighieri buchen wollen: www.dantegraz.at

Welche Literatur ist empfehlenswert?
Französisch
Grammaire progressive – Niveau débutant – Klett (deutsche Ausgabe)
Die große Lerngrammatik Französisch - Hueber

Italienisch
Universitalia A1/A2 – Corso di italiano Bd. 1 A1/A2- Klett Grammatica di base dell’italiano, Klett Verlag Nuova grammatica pratica della lingua italiana (ALMA Edizioni)  Verbtabelle Langenscheidt Italienischlehrbücher an österreichischen Schulen, Niveau A1 + A2

Spanisch
Gramática básica del estudiante de español. Klett Verlag.
Perspectivas contigo Niveau A2. Cornelsen Verlag.
Estudiantes.ELE.A2.
Klett Verlag.
Universo.ELE.A2.
Hueber Verlag.

 

Sprachausbildung

Kann ich die LVen aus der SA 1 auch getrennt besuchen?

Rein nach dem Buchstaben des Gesetzes ist dies zwar theoretisch möglich, aber aus inhaltlich-didaktischen Gründen nicht sinnvoll.

  • Besuchen Sie nach Möglichkeit zumindest die 4 Stunden aus Rezeptive Kompetenz und Produktive Kompetenz gemeinsam, weil diese eine inhaltliche Einheit bilden.
  • Besuchen Sie nach Möglichkeit auch die jeweils zusammengehörigen Gruppen (A bzw. B), weil nur dann eine kontinuierliche Progression gewährleistet ist.

Wenn sich in Ihrem Stundenplan zu viele Überschneidungen finden, können Sie eventuell die Korrektive Phonetik im darauf folgenden Semester besuchen; beachten Sie aber dabei, dass diese LVen auf Grund der wenigen vorhandenen Sprachlaborplätze immer sehr stark ausgebucht sind. Beachten Sie auch, dass die Korrektive Phonetik Voraussetzung für den Besuch der LVen aus Mündliche Kompetenz der SA 2 ist.

 

Kann ich die LVen aus der SA2 auch getrennt besuchen?

Werden die Kurse der SA2 von dem/der gleichen Vortragenden abgehalten, kann es sein, dass beide Kurse bei dem/der gleichen Vortragenden besucht werden müssen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei dem/der jeweiligen Vortragenden.

LVen, die nur einmal im Jahr angeboten werden

Welche LVen sind betroffen?

Bachelor Lehramt

  • FRN.004: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Französisch
  • ITN.004: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Italienisch
  • SPN.004: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Spanisch
     
  • FRN.006: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 3: Französisch
  • ITN.006: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 3: Italienisch
  • SPN.006: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 3: Spanisch

Master Lehramt

  • FRS.002: Frz. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 4: Französisch
  • ITS.002: Ital. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 4: Italienisch
  • SPR.002: Span. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 4: Spanisch
  • FRP.001/ITP.001/SPP.001: Thematisches Seminar zur Fachdidaktik 1
  • FRP.002/ITP.002/SPP.002: Thematisches Seminar zur Fachdidaktik 2

Bachelor Romanistik:

  • Einzelne sprachspezifische Proseminare und Seminare

Magister Romanistik (Master):

  • Viele Vorlesungen und vereinzelt sprachspezifische Seminare aus Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaft

ACHTUNG: Beachten Sie bei Ihrer Studienplanung im Herbst bitte grundsätzlich immer das Gesamtjahresangebot auf UGO!

Was passiert, wenn ich in dem Semester, in dem sie angeboten werden, gerade im Ausland bin oder sie aus sonst einem Grund nicht besuchen kann?

Grundsätzlich ist das Studium so zu planen, dass Sie von Anfang an die Häufigkeit des Lehrangebots berücksichtigen und den LVen Vorrang geben, die weniger oft angeboten werden. Sollte es zu Engpässen kommen, die eine Studienzeitverzögerung bewirken, können Sie sich entsprechend gleichwertige LVen aus dem Ausland anrechnen lassen. In Härtefällen kann der/die Cuko-Vorsitzende eine Ausnahmegenehmigung für den parallelen Besuch von LVen erteilen.

ACHTUNG: Beachten Sie bei Ihrer Studienplanung im Herbst bitte grundsätzlich immer das Gesamtjahresangebot auf UGO!

Freie Wahlfächer

Welche Lehrveranstaltungen kann ich mir als Freie Wahlfächer anrechnen lassen?

Freie Wahlfächer können frei aus dem Lehrangebot aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten sowie aller inländischen Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (freie Wahlfächer, § 18 Abs. 2 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen) gewählt werden. Beachten Sie jedoch, dass Sie sich für den Besuch von Lehrveranstaltungen an anderen Universitäten als Ihrer Stammuniversität, zuerst an der jeweiligen Universität oder Hochschule als Mitbelegerin bzw. Mitbeleger melden müssen. Wie die Meldung als Mitbelegerin bzw. Mitbeleger funktioniert, ist von Universität zu Universität unterschiedlich. Für weitere Informationen besuchen Sie daher am besten die Homepage der jeweiligen Universität.
Sie dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl aus dem eigenen Fach nahe stehenden Gebieten als auch aus Bereichen von allgemeinem Interesse. Weiters besteht die Möglichkeit, eine berufsorientierte Praxis im Rahmen der freien Wahlfächer im Ausmaß von maximal 8 Wochen im Sinne einer Vollbeschäftigung (dies entspricht 12 ECTS-Anrechnungspunkten) zu absolvieren. Diese Praxis ist von den zuständigen studienrechtlichen Organen zu genehmigen und hat in sinnvoller Ergänzung zum Studium zu stehen. (§ 18 Abs. 5 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen)

Es wird empfohlen, die freien Wahlfächer aus folgenden Bereichen zu wählen:

  • Universitätsweiter Teil des Basismoduls
     
  • Lehrveranstaltungen und Module aus dem Studium, aus dem das zweite Studienfach im Umfang von 24 ECTS-Anrechnungspunkten absolviert wurde
  • Sprachpropädeutika (z.B. bei Treffpunkt Sprachen)
  • Nachbar- und Grundlagendisziplinen (Geistes- und Kulturwissenschaften, Sozialwissenschaften, Psychologie etc.)
  • Interdisziplinäre Studienangebote (z.B. Interdisziplinäre Geschlechterstudien, Jüdische Studien, Lehrveranstaltungen des Zentrums für Amerikastudien, des Zentrums für Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften)

Es wird empfohlen, Module (und nicht einzelne Lehrveranstaltungen) als freie Wahlfächer zu wählen.

Prüfungen

Wie oft kann ich zu einer Prüfung antreten?

  • Grundsätzlich können negativ beurteilte Prüfungen und Lehrveranstaltungen dreimal wiederholt werden (insgesamt vier Antritte).
  • Prüfungen und Lehrveranstaltungen der StEOP dürfen nur zweimal wiederholt werden (insgesamt drei Antritte).
  • Wenn Sie eine Lehrveranstaltung, die ausschließlich als Teil einer StEOP angeboten wird, als Freies Wahlfach absolvieren möchten, haben Sie zwei Wiederholungen (drei Antritte) (§ 16 Abs 5 Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).
  • Bei Prüfungen, die Sie bereits vor dem 1.10.2011 zum ersten Mal angetreten sind, haben Sie weiterhin insgesamt fünf Antritte (§ 35 Abs 1a Satzungsteil Studienrechtliche Bestimmungen).
  • Studierende in NAWI-Graz-Studien (Chemie, Erdwissenschaften und Molekularbiologie) haben das Recht, Prüfungen und Lehrveranstaltungen viermal zu wiederholen (insgesamt fünf Antritte).


Wie gehe ich vor, wenn ich mich über UGO nicht mehr zur Wiederholung einer LV mit immanentem Prüfungscharakter anmelden kann bzw. einer kommissionellen Prüfung unterziehen muss, die ab der dritten Wiederholung Pflicht ist?

In beiden Fällen ist eine Anmeldung am und über das Dekanat erforderlich, und zwar unter Vorlage des ausgefüllten Anmeldeformulars der GEWI-Homepage. Im Fall der neuerlichen Teilnahme ist dabei der "Antrag auf Beurteilung in einem Prüfungsakt mit "nein" anzukreuzen, im Fall einer kommissionellen Prüfung mit "ja".

Den Prüfungssenat kann der/die Studierende vorschlagen. Der gesamte Prüfungssenat muss die Leistungen der Studierenden bzw. des Studierenden beurteilen. Beim letztmöglichen Antritt übernimmt jedenfalls die Studiendekanin bzw. der Studiendekan den Vorsitz des Prüfungssenates.

Vorraussetzungen für LVen

Ist ein Zeugnis der Korrektiven Phonetik aus der SA 1 Voraussetzung für den Besuch der Sprachwissenschaftlichen VU "Phonetik und Phonologie"?

Nein, in keinem der romanistischen Studien.

Ist ein Zeugnis der Korrektiven Phonetik aus der SA 1 Voraussetzung für den Besuch der SA 2?

Nur für die LVen aus dem Bereich Mündliche Kompetenz aus der SA2 (gilt für Lehramt auslaufend, Bachelor Lehramt, sowie Bachelor Romanistik).

Ausnahmegenehmigungen zum Besuch von Lehrveranstaltungen

Wer kann Ausnahmegenehmigungen für den gleichzeitigen Besuch von LVen erteilen, von denen eine laut Studienplan Voraussetzung für den Besuch der anderen ist, bzw. wer kann überhaupt die in UGO implementierten Anmeldevoraussetzungen in individuellen Fällen außer Kraft setzen?

Ausnahmegenehmigungen sind bei Studiendekanin Prof. Margit Reitbauer zu beantragen. Wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, dann schicken Sie diese per Email an die Lehrreferentin des Instituts Frau Sandra Steurer. Sie werden nach der Fixplatzzuteilung zur Lehrveranstaltung angemeldet. Es gilt aber zu beachten, dass die Ausnahmegenehmigung KEINEN Fixplatz impliziert!

Beachten Sie zudem, dass die Note der Lehrveranstaltung, die die Voraussetzung der mit Ausnahmegenehmigung besuchten Lehrveranstaltung bildet, vor dem Abschlussdatum der genehmigten Lehrveranstaltung in UGO eingetragen sein muss.

NB: Die Teilnahmegenehmigung impliziert nicht automatisch die Prüfungszulassung, weshalb immer mit einem gewissen Risiko zu rechnen ist, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie die Teilnahmevoraussetzungen zumindest zum Zeitpunkt der Prüfung erfüllen werden.

Anrechnung von Lehrveranstaltungen

Wie funktioniert das Anrechnen von Lehrveranstaltungen aus anderen Studien bzw. aus dem Ausland?

Hierfür gibt es eine genaue Anleitung des Dekanats der Geisteswissenschaftlichen Fakultät.

Können Lehrveranstaltungen von Fachhochschulen oder Pädagogischen Akademien / Hochschulen als Freie Wahlfächer (FWF) anerkannt werden?

Ja, jede LV jeder in- und ausländischen akkreditierten Universität sowie jeder inländischen Fachhochschule oder Hochschule kann als FWF angerechnet werden.

Wie funktioniert die Anerkennung von Fachprüfungen in der Sprachausbildung?

Eine positiv absolvierte Fachprüfung Sprachausbildung muss in UGO registriert und eingetragen werden. Wenn dies nicht passieren sollte, erinnern Sie bitte den Prüfenden/ die Prüfende, die Registrierung zu veranlassen und die Note in UGO einzutragen.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Vorausbescheid, Learning Agreement bzw. Anerkennungen aus dem Ausland?

In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Vorsitzende bzw. den zuständigen Vorsitzenden der Curriculakommission.

Wo sind die Anträge auf Vorausbescheid/auf Anerkennung bzw. Learning Agreements hinzuschicken?

Die Anträge auf Vorausbescheid schicken Sie bitte als pdf-Dokumente an lehramtsstudien(at)uni-graz.at. Die bzw. der Vorsitzende der Curriculakommission unterschreibt die Anträge dann elektronisch.

Learning Agreements sind hingegen auszudrucken und der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden der Curriculakommission zur manuellen Unterschrift vorzulegen.

Vergleichstabelle für die universitäre Leistungsbewertung in Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, Spanien, Portugal, England, Kanada und Rumänien.

Hier finden Sie eine Vergleichstabelle.

 

Zwei Studien

Wenn ich zwei Studien betreibe, können dann die LVen des einen Studiums als Freie Wahlfächer für das andere Studium angerechnet werden?

Ja, wenn Sie zwei Studien parallel oder nacheinander absolvieren, können die Lehrveranstaltungen des einen Studiums für das zweite Studium verwendet werden.

Gebundenes Wahlfach & Ergänzungsfach

Was ist mit gebundenem Wahlfach bzw. Ergänzungsfach gemeint?

Außer den fachspezifischen Pflichtfächern im Bachelorstudium sind aus einem zweiten Studienfach oder einem Ergänzungsfach 24 ECTS Anrechnungspunkte zu absolvieren. Während die gebundenen Wahlfächer an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät verankert sind,  sind die Ergänzungsfächer an anderen Fakultäten verankert.

 

Welche Fächer kann ich mir als gebundene Wahlfächer (Zweites Studienfach) anrechnen lassen?

Außer den fachspezifischen Pflichtfächern sind aus einem der folgenden Bachelorstudien 24 ECTS Anrechnungspunkte gebundene Wahlfächer zu absolvieren (zweites Studienfach):

  • Alte Geschichte und Altertumskunde
  • Anglistik/Amerikanistik
  • Archäologie (klassische und provinzialrömische Archäologie)
  • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
  • Europäische Ethnologie
  • Germanistik
  • Geschichte
  • Griechisch
  • Kunstgeschichte
  • Latein
  • Philosophie
  • Romanistik (Französisch)
  • Romanistik (Spanisch)
  • Russisch
  • Slowenisch
  • Sprachwissenschaft

Die 24 ECTS-Anrechnungspunkte aus dem gebundenen Wahlfach setzen sich aus dem

fachspezifischen Teil des Basismoduls aus dem zweiten Studienfach (9 ECTS-Anrechnungspunkte) und den weiteren Modulen des zweiten Studienfachs (15 ECTS-Anrechnungspunkte) zusammen.

 

Welche Fächer kann ich mir als Ergänzungsfächer anrechnen lassen?

Im Rahmen der gebundenen Wahlfächer können aus einem der folgenden anderen Studien als Ergänzungsfach gewählt werden:

  • Betriebswirtschaft
  • Biologie
  • Economics (ehemals Volkswirtschaftslehre)
  • Geographie
  • Informationsmodellierung (in den Geisteswissenschaften)
  • Mathematik
  • Musikologie
  • Portugiesisch
  • Rechtswissenschaften
  • Soziologie
  • Theologie

Ergänzungsfächer, die in anderen Curricula definiert sind und von den Studierenden zur Gänze absolviert wurden, können im Einzelfall für die gebundenen Wahlfächer anerkannt werden.

Genauere Informationen zu den Ergänzungsfachmodulen finden Sie im jeweiligen Studienplan.

Portugiesisch als 2. romanische Sprache

Wenn ich Portugiesisch als "Zweite romanische Sprache" studiere, genügt dann der Grundkurs oder muss ich die neue SA1 machen?

Seit WS 2009/10 gibt es eine eigene SA 1 in Portugiesisch. Wenn Sie also in diesem Semester oder später begonnen haben, müssen Sie die SA 1 absolvieren. Voraussetzung ist der Grundkurs Portugiesisch (allerdings nur 1 Semester, Freies Wahlfach, 9 ECTS).

Anmeldung zu VO Prüfungen

Warum kann ich mich in UGO im Bachelor Studium zwar für den Besuch einer VO anmelden, werde aber vom System nicht zur Prüfung zugelassen?

Weil die meisten Vorlesungen dem Masterstudium zugeordnet sind und Prüfungen über LVen aus dem Masterstudium erst dann abgelegt werden dürfen, wenn Sie 90% des Bachelorstudiums absolviert haben. Ausnahmen sind Einführung in die diachrone und synchrone romanische Sprachwissenschaft, Die Literaturen der Romania im historisch-kulturellen Kontext und Geschichte der Sprache.

Sie können also die VO bereits interessehalber besuchen, die Prüfung aber darüber unter Umständen erst später ablegen. Diese finden am Ende des laufenden sowie in den dem Abhaltungssemester folgenden zwei Semestern statt.

Kulturwissenschaftliche LV aus einem nicht-romanistischen Studium

Welche LVen kann ich mir als kulturwissenschaftliche LV aus einem nicht-romanistischen Studium anrechnen lassen?

Ein paar mögliche LVen sind die Folgenden:

  • VO Einführung in die Kulturwissenschaft (Institut für Slawistik)
  • VO Foundations of Cultural Theory (Institut für Amerikanistik)
  • VO Cultural Studies Vorlesung (Institut für Amerikanistik)
  • VO British Culture: History and Society (Institut für Anglistik)
  • VO American Culture: History and Society (Institut für Amerikanistik)
  • PS Researching intercultural experience in student exchange in higher education (Anmerkung: Zielgruppe sind Studierende, die als MentorInnen Gaststudierende betreuen, Incoming Gaststudierende und Outgoing Austauschstudierende, die sich auf ihren Auslandssemester vorbereiten)
  • SE Seminar zur Kulturwissenschaft (Institut für Slawistik)*
  • VU/VO Ausgewählte Themen der Kulturwissenschaft (Institut für Slawistik)*
  • PS Analyse slawischer Kulturformen (Institut für Slawistik)*

 

*Wenn Sie sich für eine dieser LVen interessieren, informieren Sie sich bitte zur Sicherheit vorab bei der Vortragenden bzw. dem Vortragenden darüber, ob die LV auf Deutsch oder in der Zielsprache abgehalten wird, da dies je nach Vortragendem variieren kann.

Zusätzlich zu den oben genannten LVen gibt es natürlich auch noch andere Möglichkeiten. Sie sollten sich aber bei der Auswahl einer anderen LV im Vorhinein bei der Cuko Vorsitzenden bzw. dem Cuko Vorsitzenden der Romanistik vergewissern, ob die von Ihnen ausgewählte LV passend ist.

Bedenken Sie bei Ihrer Auswahl, sofern es sich bei der ausgewählten LV nicht um eine Vorlesung handelt, in jedem Fall auch Ihre Chancen, einen Fixplatz zu bekommen. Da die LV für Sie kein Pflichtfach darstellt, werden Sie in den meisten Fällen nach jenen Studierenden gereiht, für welche die LV ein Pflichtfach darstellt. 

Bestimmungen für Studierende zweier romanistischer Unterrichtsfächer

Trifft es zu, dass ich beim Studium zweier romanistischer Studienfächer bestimmte Lehrveranstaltungen nur einmal besuchen muss und die 2. LV durch eine andere ersetzen kann?

Lehramtsstudierende mit zwei romanistischen Unterrichtsfächern brauchen folgende Lehrveranstaltungen nur einmal zu besuchen und können die Lehrveranstaltung im zweiten Unterrichtsfach durch ein freies Wahlfach ersetzen:

  • Einführung in die diachrone und synchrone romanische Sprachwissenschaft
  • Die Literaturen der Romania im historisch-kulturellen Kontext
  • Interkulturelle Kommunikation
  • Angewandte Linguistik/Spracherwerbstheorien *
  • Einführung in die Fremdsprachendidaktik *
  • Seminar zur Vorbereitung wissenschaftlicher Abschlussarbeiten

* Institute-übergreifende Besuchsdurchlässigkeit: Die VO/VU wird sprachenübergreifend an den Instituten Anglistik, Romanistik und Slawistik angeboten; Falls die VO/VU am Institut für Romanistik nicht angeboten wird, ist sie aus dem Curriculum der Unterrichtsfächer BKS/R/Slo oder Englisch oder aus dem Lehrangebot des Instituts für Sprachwissenschaft zu belegen.

Auch Lehramtsstudierende zweier Sprachenfächer brauchen diese Lehrveranstaltung nur einmal (an einem der genannten Institute) absolvieren und können in diesem Fall die VO/VU ihres zweiten Sprachenfaches durch ein Freies Wahlfach ersetzen.

Als Empfehlung für die Wahl des Freien Wahlfachs gilt, eine LV aus der Fachdidaktik zu wählen. Wichtig ist, dass die ECTS-Anrechnungspunkte der angerechneten LVen den ECTS-Anrechnungspunkten der anzurechnenden LVen entsprechen.

Freie Wahlfächer

Kann ich freie Wahlfächer auf meine zwei Unterrichtsfächer bzw. auf zwei Abschnitte aufteilen?

Grundsätzlich ist dies leider nicht möglich, da die ECTS der Freien Wahlfächer pro Unterrichtsfach und pro Abschnitt getrennt zu rechnen sind. Die ECTS für die Freien Wahlfächer dürfen in jedem Studienfach nicht unterschritten werden, eine Überschreitung stellt aber kein Problem dar. Wenn Sie sich eine sehr große Lehrveranstaltung (z.B. 10 ECTS) anrechnen lassen wollen, können Sie bei der Koordinationsstelle für Lehramtsstudien anfragen, ob eine Ausnahme möglich ist. Im Notfall entscheidet der/die jeweilige Cuko-Vorsitzende des Unterrichtsfaches.

Da es in den unterschiedlichen Fächern geringe Unterschiede zwischen den zu absolvierenden ECTS für Freie Wahlfächer geben kann, sollten Sie sich außerdem vergewissern, wie viele ECTS pro Abschnitt in jedem Ihrer beiden Fächer zu absolvieren sind. Informationen hierzu finden Sie im jeweiligen Studienplan und Protokollblatt.

Anrechnung von Auslandsassistenz und praktikumsbegleitender LVen aus dem Ausland

Ich habe als Sprachassistentin bzw. Sprachassistent in Frankreich/Italien/Spanien gearbeitet. Kann ich mir diese Unterrichtserfahrung für das Praktikum 2 aus dem dazugehörigen Unterrichtsfach anrechnen lassen?

Studierende können sich eine Sprachassistenz für das Praktikum 2 anrechnen lassen, wenn sich diese vom Umfang und Inhalt her mit dem Praktikum 2 deckt und wenn sie im Ausland das jeweilige Unterrichtsfach unterrichtet haben. Wenn im Ausland Deutsch unterrichtet wurde, kann möglicherweise zumindest die Hälfte des Praktikums 2 angerechnet werden. Die zweite Hälfte muss an einer Schule im jeweiligen Unterrichtsfach absolviert werden.

Für die Anrechnungen in diesem Fall ist das Institut für Pädagogische Professionalisierung zuständig. Im Fall von Fragen wenden Sie sich bitte direkt an dieses.

 

Ist es möglich, die LV Frz. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Französisch/Ital. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Italienisch/Span. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS 2: Spanisch während meines Auslandssemesters zu absolvieren?

Grundsätzlich ist dies leider nicht möglich, da es sich um eine praktikumsbegleitende Lehrveranstaltung handelt. Die Inhalte, die behandelt werden, beziehen sich außerdem auf das österreichische Schulsystem, weshalb es kaum möglich ist, eine äquivalente LV an einer Gastuniversität im Ausland zu finden. 

Vorziehen von LVen (Bachelor Lehramt)

Ab wann kann ich Lehrveranstaltungen aus dem 2. Studienabschnitt vorziehen?

Die Studierenden können Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes in den ersten Studienabschnitt vorziehen. Im Einzelnen gelten die jeweiligen Bestimmungen in Abschnitt III (Pädagogische Berufsvorbildung und Schulpraktische Ausbildung) und in Abschnitt IV (Unterrichtsfächer). Konkret heißt das, dass das Vorziehen von Lehrveranstaltungen aus dem zweiten Studienabschnitt problemlos möglich ist, allerdings nur, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen für die jeweilige Lehrveranstaltung erfüllen. Die Teilnahmevoraussetzungen sind dem jeweils gültigen Curriculum zu entnehmen.

Anrechnung von Auslandsassistenz und praktikumsbegleitenden LVen aus dem Ausland

Ich habe als Sprachassistent*in in Frankreich/Italien/Spanien gearbeitet. Kann ich mir diese Unterrichtserfahrung für das Fachpraktikum und Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich oder das Pädagogische Praktikum im schulischen/außerschulischen Bereich aus dem dazugehörigen Unterrichtsfach anrechnen lassen?

Für die Anrechnungen in diesem Fall ist das Institut für Pädagogische Professionalisierung zuständig. Im Fall von Fragen wenden Sie sich bitte direkt an dieses.

Die Absolvierung der fachdidaktischen Begleitlehrveranstaltungen und des Reflexionsseminars ist jedoch auch im Fall einer Anrechnung verpflichtend.
 

Ist es möglich, die LV Frz. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS2: Französisch/Ital. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS2: Italienisch/Span. FD: Fachdidaktische Begleitung zu PPS2: Spanisch während meines Auslandssemesters zu absolvieren?

Grundsätzlich ist dies leider nicht möglich, da es sich um eine praktikumsbegleitende Lehrveranstaltung handelt. Die Inhalte, die behandelt werden, beziehen sich spezifisch auf das österreichische Schulsystem, weshalb es auch nicht möglich ist, eine äquivalente LV an einer Gastuniversität im Ausland zu finden. 

Dasselbe gilt für die Fachdidaktische Begleitung zu PPS1 und PPS3 im Bachelor bzw. zu PPS4 im Master.
 

Muss ich die Fachdidaktische Begleitung zu PPS4 (Französisch, Italienisch, Spanisch) parallel zum Praktikum absolvieren?

Nein. Die Fachdidaktische Begleitung zu PPS4 wird zurzeit nur ein Mal pro Studienjahr angeboten und kann – muss aber nicht – parallel zum Praktikum an der Schule absolviert werden.
 

Können das Thematische Proseminar zur Fachdidaktik 1 und das Thematische Proseminar zur Fachdidaktik 2 parallel absolviert werden?

Ja, die beiden Proseminare können gleichzeitig absolviert werden.
 

Müssen das Thematische Proseminar zur Fachdidaktik 1 und das Thematische Proseminar zur Fachdidaktik 2 sprachenspezifisch absolviert werden?

Nein, es wird jedoch empfohlen, zumindest ein Thematisches Proseminar in der Sprache des Unterrichtsfaches, also sprachenspezifisch, zu absolvieren. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, beide Proseminare sprachenspezifisch oder auch sprachenübergreifend zu absolvieren.
 

Im Master kann ich zwischen den Kursen Sprachausbildung und Sprachlehre: thematischer Schwerpunkt und Rezeption und Produktion wissenschaftlicher Texte der SA5 und dem Kurs Interkulturelle Kommunikation wählen. Was soll ich absolvieren?

Es wird dringend empfohlen, sowohl die Sprachausbildungskurse als auch Interkulturelle Kommunikation zu besuchen und das eine als Pflicht-, das andere als Wahlfach anrechnen zu lassen.

Curriculakommissionsvorsitzende (zuständig für Anrechnungen)

Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr.phil.

Simona Bartoli-Kucher

Institut für Romanistik

Telefon:+43 316 380 - 8222


Dienstag 15:00-16:00 und nach Vereinbarung

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